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Homepage von René Pönitz

Energiekehrtwende mit Nachtspeicheröfen

Die denkbar ungünstigste Form zu heizen sind Nachtspeicheröfen. Der Gesetzgeber hat deshalb beschlossen, diese zum Jahre 2019 abzuschaffen. Nun bin ich bei solchen Verboten stets skeptisch. Ähnlich wie bei den Glühbirnen sollte jeder selbst entscheiden, ob er diese einsetzen möchte oder nicht. Das Problem bei den Nachtspeicheröfen ist vor allem ein Mieter-Vermieter-Problem. Der Vermieter ist für die Funktionstüchtigkeit der Heizung zuständig, der Mieter zahlt die Betriebskosten.

(An stelle eines Verbotes hätte ich lieber eine Mieterrecht gesehen, nach 2019 dem Vermieter eine andere Heizung fordern zu können)

Nun hat der Bundestag einen kompletten Rückzieher gemacht. Die Union dazu:

„Stromspeicherheizungen können eine tragende Rolle übernehmen, um überschüssigen Strom aus erneuerbaren Energiequellen einer sinnvollen Nutzung zuzuführen.”

Ich kann mit zugegebenermaßen sinnvollere Lösungen vorstellen, um diese Schwankungen auszugleichen, als Strom in Wärme umzuwandeln. Zudem ist ja anders als beim klassischen Ansatz der Nachtspeicheröfen (Tags wird mehr verbaucht als Nachts) bei den erneuerbaren Energien keine Verlässlichkeit, wann es regnet, windet oder die Sonne scheint. Ein Nachtspeicherofen muss aber dennoch am Ende der Nacht geladen sein.