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Paritätsgesetz

In Kenntnis der verfassungsrechtlichen Problematik…

Am 31.01.2019 beschloss der brandenburgische Landtag, dass Wahllisten künftig alternierend von Männer und Frauen zu besetzen ist. Dieses Gesetz wird uns einen Bärendienst erweisen auf dem Weg in eine Gesellschaft, in welche die Geschlechtsmerkmale von politisch agierenden Personen keine Rolle mehr spielen. Und ehrlich: Da will ich hin. Weg mit Geschlechterklischees oder die Reduzierung von Menschen auf angeborene Merkmale.

Als Frauen Anfang 1919 das erste Mal in Deutschland an die Wahlurne gehen durften, war es ein wichtiger Baustein für eine moderne Gesellschaft. Viele nennen es Frauenwahlrecht, die Weimarer Verfassung sprach Männern und Frauen „grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten” zu. Unter heutigen Gesichtspunkten würde ich es eher „Gleiches Wahlrecht für alle (Erwachsenen)” nennen, denn zuvor gab es in Preußen ein Dreiklassenwahlrecht – eingeteilt nach Steuerleistung (siehe auch). Im Grunde ging es 1919 nicht nur um ein spezielles Wahlrecht für Personen weiblichen Geschlechtes, sondern dass fortan das Geschlecht und die zu zahlenden Steuern keine Rolle mehr spielten, ob eine Person wählen durfte und wie gewichtig deren Stimme war. Und natürlich auch, ob eine Person kandidieren darf.

Vor einiger Zeit stellte ich das grüne Frauenstatut vor. Eine Bestandteil der Satzung der Grünen, die mich von einer Kandidatur für einen Spitzenplatz nur aufgrund angeborener Geschlechtsmerkmale ausschließt. Und zu der Situation führt, dass Grüne viel mehr über Geschlechtsmerkmale von Kandidaturen reden („Die kandidiert für einen Frauenplatz” – da kannst du Bullshit-Bingo spielen).

Genau jene Partei brachte nun einen Gesetzesvorschlag in den Brandenburger Landtag, mit dem Ziel, dass die Parlamentssitze zu gleich viel Männern wie Frauen bestehen sollen – durch zwingend alternierende Listen.

Schauen wir uns einmal einige der anvisierten Regelungen an:

Die Landesliste ist abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen, wobei der erste Platz mit einer Frau oder einem Mann besetzt werden kann.

Im Jahr 2017 hat unser Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass das sogenannte Personenstandsrecht ein Drittes Geschlecht vorzusehen hat – und damit all die Menschen gestärkt, die sich nicht binär in eine der beiden Kategorien verorten lassen wollen. Durch das Wahlrecht für Alle dürfen auch diese Menschen wählen und sich wählen lassen. Und ausgerechnet die Grünen legen nun einen Gesetzentwurf vor, die diesen Menschen vom passiven Wahlrecht ausschließt. Vermutlich unbedacht.

Auch der Brandenburgische Landtag konnte sich dem nicht so anschließen und ergänzte die Regelung noch wie folgt:

Personen, die [..] weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden können, können frei entscheiden, für welche der [..] Listen sie sich um einen Listenplatz bewerben wollen.

Erinnert sich noch jemand an die Unisex-Toiletten-Debatte aus Friedrichshain-Kreuzberg? Hier wollte Grüne und Piraten den Personen des Dritten Geschlechtes die Wahloption abnehmen. Aber bei Wahllisten müssen sie sich nicht einmal entscheiden – es geht um die Frage, ob sie einem der beiden Geschlechter zugeordnet werden können. Der Wortlaut ist im Passiv und lässt offen, wer diese Zuordnung vorzunehmen hat.

Wie man dieses Blatt auch dreht und wendet: Entweder wird dieser Personenkreis benachteiligt (Ausschluss) oder bevorzugt (Wahloption für Alles). Soll heißen: das Grundrecht der Gleichberechtigung wankt an dieser Stelle. Der eingangs zitierte Satz stammt übrigens aus der Begründung des Gegenantrags von SPD/Linke.

Ist bei der geschlechterparitätischen Bildung der Landesliste nur eine der beiden [..] Listen erschöpft, so kann auf der Landesliste nur noch eine weitere Person aus der anderen Liste benannt werden.

Anders als im Vorschlag der Grünen soll es nun auch eine Regelung zum Abschluss der Liste geben. Hier spürt man vor allem den Zweck des Gesetzes. Es geht nicht um Männer und Frauen, sondern um kleine Parteien, denen man damit zusätzliche Hürden in den Weg legen kann.

Die Sätze 3 bis 6 finden keine Anwendung auf Parteien, politischen Vereinigungen oder Listenvereinigungen, die satzungsgemäß nur ein Geschlecht aufnehmen und vertreten wollen.

Ahhhh! Ehrlich: Sortenreine Männerclubs würde ich lieber ganz verboten sehen.

Für die Wahlkreise soll es laut Auffassung der Grünen Duos geben. Damit der Landtag nicht größer wird, sollen die Wahlkreise halbiert werden:

Für jeden Kreiswahlvorschlag wird ein Wahlkreisduo benannt, bestehend aus je einer Bewerberin und einem Bewerber, die nur gemeinsam in dem
Wahlkreis kandidieren dürfen. [..] Einzelbewerbungen in einem Wahlkreis sind zulässig.

Es soll also zwei Erststimmen und eine Zweitstimme geben. Und auch hier schließen die Grünen das Dritte Geschlecht aus. Vor allem stellt es auch eine Hürde für kleinere Parteien dar, die Wahlkreise zu besetzen. Wenn eine Partei so schwach ist, dass sie in einem bestimmten Wahlkreis gerade so eine Person aufstellen kann, so kann sie es nicht, wenn sie nun zusammen mit einem weiteren bisherigen Wahlkreis eine weitere Person anderen Geschlechts aufstellen lassen muss. Es können Mann und Frau verschiedener Wahlkreisduos gewählt werden.

Über dieses Gespinst müssen wir aber nicht weiter reden – das hat der Landtag auch verworfen.

Nun stelle ich mir die Frage: Wozu das Ganze? Was ist das Ziel?

Sowohl der Gesetzentwurf der Grünen als auch die Debatte in den Ausschüssen wird vor allem mit der Unterrepräsentanz von Frauen begründet. Die Grünen lieferten jede Menge Statistiken, zu welchen Anteilen Frauen auf Wahllisten nominiert und anschließend gewählt worden sind. Dabei unterstellen sie allerdings, dass sich Frauen nur durch Frauen – und Männer nur durch Männer repräsentieren lassen sollen. Ob das für jede Person zutreffend ist? Ich weiß es nicht. Ich maße es – anders als die Grünen – auch nicht an, es zu wissen. Für mich muss ich das ganz klar dementieren. Ich sehe mich beispielsweise nicht durch einen Hr. Gauland im Bundestag vertreten, nur weil er über die selben Geschlechtsmerkmale verfügt. Bist du eine Frau und fühlst dich durch Alice Weidel repräsentiert? Falls ja, mein Beileid! Mitunter gibt es auch andere Kriterien wie Berufsstand oder Religionszugehörigkeit.

Aber angenommen das wäre nun der Fall: Warum soll ich dann bei der Idee des Grünen Wahlkreis-Duos als Mann die Frau wählen, obwohl sie mich nicht zu repräsentieren hat? Das ist unlogisch! Aus gutem Grund wird daher das Bundestag durch die politischen Parteien repräsentiert.

Bei den Piraten kam folgendes Argument:

Selbst wenn sich alle Frauen (also die Mehrheit der Wahlberechtigten) einig wären, eine Quote einzuführen, können Sie es nicht, weil Sie in den Entscheidungsgremien und Parlamenten unterrepräsentiert sind.

Wenn sich alle Frauen einig wären, würden sie eine Partei gründen, eine Liste aufstellen – und mit absoluter Mehrheit in der folgenden Wahlperiode ein solches Gesetz durchbringen. In Brandenburg wäre das dann eine Monosex-Partei.

Viel zielführender halte ich jedoch das Wahlrecht, was derzeit in Hamburg und Bremen auf Landesebene praktiziert wird. Hier darf man nicht nur Listen wählen – und ist auf die statische Vorgabe der Partei angewiesen, sondern man darf auch Personen in Listen wählen. Damit kann die Reihenfolge des Einzugs verändert werden.

Wenn also überwiegend Frauen der Auffassung wären, sich nur durch Frauen repräsentieren zu lassen (und wirklich keine weiteren Sorgen haben), können sie entsprechend wählen. Wenn also eine Partei weitaus weniger Frauen als Männer aufstellt, erhöht das ungemein die Chancen der Frauen. Und umgekehrt.

A pro pos Repräsentanz: Warum reden wir nicht über all die Stimmen, die mangels einer Sperrklausel im Gulli landen? Hier liegt wirklich ein Repräsentanzmangel vor. Die Grünen haben eine klare Regelung in ihrem Grundkonsens, die SPD steht in Wahlprognosen in Bayern bei 6%.

Und gerade mit Blick auf Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz frage ich mich, warum die Grünen nicht Hürden abbauen, die Menschen von Kandidaturen abhält? Die Anlage des Frauenstatuts thematisiert Dinge wie die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Erwachsenen.

Was wird also das Gesetz bringen? Es wird die Herzen der Statistik-Freaks höher schlagen, aber ansonsten nicht viel zu Repräsentanz beitragen. Es wird schwieriger werden für Menschen des dritten Geschlechtes, da sie sich klar für eine Liste bekennen müssen (oder je nach Auslegung zugeordnet werden). Es wird schwerer für kleine Parteien sein, deren Mitgliederstruktur nicht paritätisch ist. Er wird bestimmte Listenwahlverfahren verhindern (wie das bei Piraten gelebte Präferenzwahlverfahren). Vor allem wird er die Geschlechterfixierung erhöhen, eben die gelebte Praxis der Grünen.

Nein, ich möchte lieber das Wahlrecht für Alle!

Anmerkungen:

  • Ich habe bewusst in meiner Argumentation das Kapitel Kompetenz ausgespart. Kompetenz korreliert weder mit Geschlechtern, noch mit Listenplätzen. Es spielt auf der politischen Bühne auch keine Rolle. Ob Andrea Nahles oder Olaf Scholz…
  • Mir ist bewusst, dass unter den Menschen, die dieses Gesetz ablehnen auch solche sind, die im Geiste vor 1919 stecken geblieben sind. In einer ähnlichen Debatte in Bayern fragte ein Mitglied einer braunen Partei, wie denn Frauen „neben Hausarbeit und Kinderererziehung” Politik machen sollen. Ich bin der Meinung, mit solchen Menschen ist keine Politik zu machen und so ein Schwachsinn sollte kein Grund für bzw. gegen dieses Gesetz sein.

Bisherige Kommentare (1)

Kommentar von BlossNicht0815

KLASSE!

Es wäre wirkliche ‚Gleichstellung’, wenn man aufhören würde, wo auch immer, über das Geschlechtsmerkmal eines Menschen zu diskutieren! So steht es ja auch im GG ‚Niemand darf Aufgrund von…. bevorteilt oder diskriminiert werden…’.

Jegliche Art von ‚Quoten’ für Männer.. ach es wird da ja immer nur von Frauen gesprochen.. ist absurd.

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