Erhaltungssatzung für Alt-Treptow ist beschlossen!
Es ist DAS Werk dieser Legislaturperiode für den Bezirk Treptow-Köpenick: der Erlass der Erhaltungssatzung für den Ortsteil Alt-Treptow.
Am 28.04.2016 hat die Bezirksverordnetenversammlung die Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Alt-Treptow“ mit Stimmen der SPD, Linke, Grüne, Ex-Piraten und Piraten gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Eine Erhaltungssatzung ist dabei ein baurechtliches Instrument (§172 BauGB). Sie verhindert keine Mieterhöhung. Sie verhindert, dass aus normalen Wohnungen solche werden, für die man in der Regel eine höhere Miete bezahlen müsste. Sie ist ein baurechtliches Instrument, kein mietrechtliches. Und auch kein sozialrechtliches. Es schränkt die Möglichkeiten der Modernisierung von Wohnungen ein, z.B. beim Zusammenlegen von Wohnungen oder beim Abriss von Gebäuden. Aber sie hält keinen Vermieter davon ab, für eine normale Wohnung die Miete einer Wohnung mit gehobener Ausstattung zu verlangen. In soweit greift das Instrument vor allem für bestehende Mietverhältnisse.
Doch noch einmal zurück:
- Dezember 2011: Grüne und Linke legen jeweils einen Antrag zum Erlass einer Erhaltungsverordnung vor. Die Piraten schlossen sich für die Fassung der Grünen an. Grüne und Linke zogen ihre Anträge zurück.
- Januar 2012: Grüne und Linke legten einen gemeinsamen Antrag vor. Die Piraten haben leider verpennt, sich dem anzuschließen. Eine späterer Antrag zum Beitritt wurde mit 2:2 abgelehnt.
- März 2012: Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit stimmt einstimmig zu, der Wirtschaftsausschuss lehnt knapp ab.
- August 2012: Mir fällt auf, dass der Antrag in Vergessenheit gerät. Der Ausschussvorsitzende der Linken hat ihn wohl übersehen – und damit ungefähr ein halbes Jahr Debatte verzögert.
- September 2012 – Januar 2013: Debatte im Stadtentwicklungsausschuss, dieser lehnt ab.
- Januar 2013: Lange Debatte in der BVV mit dem Ergebnis. Die CDU ist ehrlich: sie hätte nichts gegen Münchner Mietmarktverhältnisse. Auch wenn sicher nicht wenige bei der SPD ebenso denken, zumindest handeln, darf sie das so nicht sagen. Ergebnis: Rücküberweisung in den Stadtentwicklungsausschuss.
- April 2013: Von Seiten der SPD kommt ein Änderungsvorschlag, zunächst eine „Forschungsarbeit zum Bevölkerungsmilieu in Alt-Treptow” durchzuführen. Diese soll kostenneutral und trotzdem repräsentativ und sozialempirisch. Gleich drei Wünsche auf einmal! Da aber alle anderen konkreten Antragsfassungen dank der SPD keine Aussicht auf Mehrheit hatten, blieb nur dieser minimale Konsens übrig.
- Mai 2013: BVV beschließt diese Forschungsarbeit. Zeitgleich startet die Kunger-Kiez-Iniaitive mit einem Einwohnerantrag und sammelt Unterschriften.
- Januar 2014: Die Initiative legt 1.300 Unterschriften für einen Einwohnerantrag vor.
- Februar 2014: Veranstaltung zur Milieuschutzverordnung in der Kunger-Kiez-Initiative. Dem Bezirksamt ist es gelungen, über die TU eine Diplomarbeit zu initiieren, bei der Alt-Treptow untersucht wurde. Die Ergebnisse wurden vorgestellt, die Daten deuten daraufhin, dass die Voraussetzung für eine Eraltungssatzung gegeben seien. Meine Mitschriften der Veranstaltung
- Mai 2014: Der Einwohnerantrag wurde nahezu unverändert angenommen (es wurde der Bezug zur Diplomarbeit ergänzt). Bei diesem Antrag bekannte sich nun auch die SPD zur Erhaltungssatzung. Die CDU stimmte geschlossen dagegen.
- September 2014: Grüne fordern Aufstellungsbeschluss (Durch einem Aufstellungsbeschluss können Baugesuche auf Basis von §15 Abs. 1 BauGB zurückgestellt werden, wenn sie den künftigen Zielen entgegen stehen. Damit verhindert man bspw. das Schaffen von Tatsachen, während die Untersuchung noch läuft.)
- Oktober 2014: Die BVV beschließt geschlossen – mit Ausnahme der CDU – den Antrag für den Aufstellungsbeschluss. Bezirksamt versäumt die Umsetzung.
- Januar 2016: Vorstellung der Studie im Stadtentwicklungsausschuss – mit dem Ergebnis, dass eine Milieuschutzsatzung erlassen werden kann. Im Ausschuss gab es noch Fragen der Bezirksverordneten, die noch zu klären sind. Von Seiten der SPD bahnte sich eine Verzögerungstaktik an, als Peter Durinke (SPD) anmahnte, noch einmal in sich zu gehen, ob die mit der Erhaltungsverordnung einhergehenden Eingriffe in das Eigentumsrecht dem Nutzen Wert sind. Ich widersprach diesen Überlegungen: nachdem jahrelang debattiert wurde und die Einwohner diese Satzung zu Recht einforderten und nun alle Voraussetzungen vorliegen, diese Debatte noch einmal zu eröffnen. Paulus Hecker, einer der Vertreter des Einwohnerantrages, stellte zudem klar, dass genau diese Abwägung geführt wurde, bevor sie den Einwohnerantrag starteten. Er stellte klar, dass allen Beteiligten klar war, dass diese Erhaltungssatzung nur ein Instrument ist – und eben genau das eingefordert wurde.
- Februar 2016: Offene Fragen wurden beantwortet, der Stadtentwicklungsausschuss signalisierte grünes Licht.
- März 2016: Am 01.03. hat das Bezirksamt der BVV eine Beschlussfassung für die Erhaltungsverordnung vorgelegt, aufgrund von inhaltlichen Fehlern (z.B. war das Gebiet nicht sauber festgelegt) wurde diese wieder zurückgezogen. Am 15.03. wurde eine zweite Fassung vorgelegt, die am 28.04. in der BVV beraten wird.
- April 2016: Die abschließende Beratung über die Verordnung in der BVV am 28.04. Die SPD klopft sich auf die Schulter, wie toll sie ist. Gründe betonen noch mal ihr Engagement. Piraten bedanken sich vor allem bei den Einwohnern für den Einwohnerantrag. Und CDU hält es nicht für nötig, ihre ablehnende Haltung zu begründen. Aber egal: das Ergebnis zählt. Wir haben nun diese Verordnung. Nun beobachten wir das Ergebnis!
Update: Leider war die Story im April noch nicht zu Ende:
- Juni 2016: Die beschlossene Satzung wurde leider nicht im Amtsblatt veröffentlicht, da das Bezirksamt noch weitere Fehler entdeckte. Es folgte die dritte Beschlussvorlage, in der Piraten und Grüne weitere Fehler entdeckten. Es folgte auch prompt die vierte Vorlage, die am 23.06.2016 beschlossen wurde. Ich fragte das Bezirksamt nach den Auswirkungen für den fehlenden Aufstellungsbeschluss: Allein 7 Wohnungen wurden seit 2014 in Gewerbe umgewandelt, was hätte verhindert werden können. Zudem 2 Arztpraxen.
- Juli 2016: Am 8.7. im Amtsblatt veröffentlicht. Damit ist es in Kraft gesetzt.
Schlussbemerkung: Nach vier vorgelegten Entwürfen schadet gewisse Skepsis nicht!
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