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Software-AGB und EULA

Eine häufige Klausel in den AGB bei Händlern:

Ein Widerrufsrecht besteht nicht in den folgenden Fällen: [..]

  • bei der Lieferung [..] von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind

Beim Installieren einer Software, also definitiv nach dem Entsiegeln, erscheint die berühmt berüchtige EULA, u.a. mit folgenden Abschnitt:

Falls Sie den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, das Softwareprodukt zu installieren oder zu verwenden. Sie können in diesem Fall das Softwareprodukt gegen volle Rückerstattung des Kaufpreises zusammen mit einer Kopie der Rechnung/Quittung an [xxx] oder an den Händler, von dem das Produkt bezogen wurde, zurückgeben.

Hat jemand diese Regelung schon jemals in Anspruch genommen?

Bisherige Kommentare (2)

Kommentar von KingOli

Mir ist so, als ob eine EULA in Deutschland keinen Wert besitzt, da diese zum Kaufzeitpunkt nicht einsehbar ist. D.h. man bestätigt diese, ist aber nicht daran gebunden.

Aber ich fände es witzig, dies mal auszuprobieren.

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