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Radcity

Seit letzten Jahr bin ich beim Hamburger ADFC aktiver geworden, allen voran im Redaktionsteam der Mitgliederzeitung. Dort gibt es jeweils eine Einlage für Hamburg mit örtlichen Themen.

To be continued!

Eine kommunalpolitische Auseinandersetzung mit Tempo 30

2l;dr – Außer zur Vermeidung von Unfällen sollte lieber über Verkehrsmeidung, ÖPNV und Radverkehr nachgedacht werden, als die Anordnung von Tempo 30.

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In kommunalpolitischen Debatten begegne ich immer wieder Forderungen nach Tempo 30 – nahezu als Allheimmittel für alles. Sei es zum Umfallschutz, zur Reduzierung von Lärm oder auch die Verbesserung von Luft und Klima. Beispiele?

Und häufig verbunden mit dem Hilfsargument, dass das Aufstellen eines Schildes kostengünstig ist. Doch gilt das so?

Fahrradhäuschen als Störfaktor

Diesen Artikel habe ich für den Hamburger ADFC verfasst – und ist in der RadCity 04/2025 erschienen.

Wer ein Ziel hat, findet Wege. Wenn das Bezirksamt Hamburg-Nord keine Fahrradhäuschen will, dann (er)findet es Gründe. Und wenn Denkmalschutz oder Erhaltungsverordnung nicht greifen, unterstützt die Polizei.

In vielen dicht bebauten Hamburger Wohngebieten fehlt es an Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Vor allem Gründerzeitbauten haben häufig keinerlei Kelleranlagen, also auch keine Fahrradräume. Und so gibt es lokale Akteure, die auf eigene Kosten Fahrradhäuschen errichten wollen. Damit diese auf öffentlichem Grund aufgestellt werden dürfen, braucht es eine Erlaubnis zur Sondernutzung. Diese kostet zwar erfreulicherweise nichts, aber um sie zu bekommen, braucht man großes Glück. Und selbst, wenn man sie einmal bekommen hat: Sie ist zeitlich begrenzt und muss regelmäßig verlängert werden.

Ein aktuelles Beispiel ist die Eppendorfer Landstraße 144. Dort wurde ein Verlängerungsantrag gestellt und aus Denkmalschutzgründen abgelehnt. Warum und wieso? Wird nicht näher ausgeführt. Und was sich seit dem Ursprungsantrag verändert hat, ebenso wenig. Als ich vor Ort war, parkte an genau dieser Stelle ein Motorroller.

Ablehnungs-Vielfalt

Also schlugen die Betreiber drei Ersatzstandorte vor. Der erste, in der Eppendorfer Landstraße 152, wurde ebenfalls aus Denkmalschutzgründen abgelehnt. Die Geschwister-Scholl-Straße 4 steht zwar nicht unter Denkmalschutz, aber dafür liefert eine bauliche Erhaltungsverordnung den Grund zur Ablehnung: „sehr präsente Lage aufgrund der städtebaulichen Erhaltungsverordnung“. Nach dieser Verordnung sollen die „wenigen erhaltenen Fragmente der Bebauung aus dem 18. und 19. Jahrhundert sowie den späteren Ergänzungen aller Baualtersklassen von der Gründerzeit bis zur Neuzeit“ geschützt werden. Den Kfz-Verkehr scheint das allerdings nicht zu betreffen, schließlich ist auf historischen Bildern von 1900 so gut wie nie ein Fahrzeug auf den Straßen zu sehen.

Auch in der Ludolfstraße 94 wurde mit der Erhaltungsverordnung argumentiert. Das ist in soweit bemerkenswert, als dem Bezirksamt Hamburg-Nord bei Prüfung dieser „sehr präsenten Lage“ nicht einmal aufgefallen ist, dass die Hausnummern der Ludolfstraße bei 63 enden.

Dafür wurde von Amts wegen ein vierter Standort geprüft: die Geschwister-Scholl-Straße 6-8. Obwohl das Gebäude im selben Erhaltungsgebiet wie Hausnummer 4 liegt, kommt hier eine gänzlich andere Ablehnungsvariante zum Zug, dieses Mal vom Polizeikommissariat 23. „Fahrradhäuser werden (…) nicht im Fahrbahnbereich aufgestellt, sodass die Aufstellung auf dem Gehweg erfolgen müsste. Das wäre jedoch nur möglich, wenn die erforderlichen Restgehwegbreiten frei bleiben.“ Da hier aber die Autos quer parken und den halben Gehweg in Anspruch nehmen, ist die restliche Gehwegbreite zu schmal, um auf der Fläche eines PKWs zehn Fahrräder unterbringen zu können.

Sind das Einzelfälle?

Natürlich nicht! Im Oktober 2024 wurde die Hegestraße 68 abgelehnt. Da fanden Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Polizei und Denkmalamt gemeinsam Gründe, unter anderem sei das Fahrradhäuschen „sehr raumprägend“. Im Oktober 2024 wurde die Eppendorfer Landstraße 111 durch die Polizei abgelehnt. Im Dezember 2023 wurde der Lehmweg 58 abgelehnt, wegen „Größe, Gestaltung und Beeinträchtigung der Straßenraumwirkung“ und dem Kronenbereich eines Baumes. Im Dezember 2023 wurde auch die Alsterdorfer Straße 59-61/Lattenkamp 2-6 abgelehnt. Hier wurden im Kollektiv alle denkbaren Gründe zusammengetragen. Im Februar 2023 waren in der Neumünsterschen Straße/Ecke Eppendorfer Weg die Versorgungsschächte der Grund der Ablehnung. Wenn man das Gremieninformationssystem von Hamburg-Nord weiter durchsucht, findet man noch viele weitere originelle Gründe. Schon im Januar 2020 erklärte die Polizei: „Grundsätzlich bevorzugt das PK 23 Aufstellmöglichkeiten, welche keinen Parkraum zurückbauen.“ Das muss wohl die verfassungsgemäße Kernaufgabe der Hamburger Polizei sein.

Sommerinterview

Ja, ich gestehe: seit dem Sommerinterview habe ich einen Ohrwurm. Ich kann nicht anders. Und normalerweise versuche ich so wenig wie möglich über diese braune Brut zu schreiben. Heute eine Ausnahme. Die ARD, von allen guten Geistern verlassen, interviewte die Chefin der Braunen.

Wer sich wirklich quälen will, kann es sich in der Mediathek ansehen – im Grunde genommen ist ja ihre Welt einfach: es sind immer die Zugezogenen schuld. Immer. Egal um was. Gesundheitskosten steigen, die Zugezogenen waren es. Das Wetter schlecht, die Zugezogenen sind schuld. Sie spult ihre Phrasen ab, ganz gleich, ob sie zur Frage passen. Wie Klingbeil, nur viel krasser. Spannend ist nur die letzte Frage:

Können Sie uns drei Dinge nennen, die in Deutschland richtig gut laufen?

Nun sind es ja ausgerechnet die Braunen, die jedes Mal Stolz auf das Land, in dem sie geboren worden sind – und das auch immer wieder betonen müssen. Nun müsste das ja bei ihr wie aus einer Fontäne sprudeln. Stattdessen sagte sie:

Ganz schwierig.

Der Moderator fragte also nach:

Wollen Sie kurz überlegen – oder sagen Sie lieber nichts?”

Ok, die aktuelle und die letzten beiden Regierungen sind also doof. Der Moderator muss noch einmal nachfragen:

Worauf ich besonders stolz bin, dass die deutschen Arbeitsnehmer und Arbeiter immer weiter machen, die Hoffnung nicht aufgegeben haben, für unser Land einzustehen, und nicht längst den Büttel hingeworfen haben.

Ich habe keine Ahnung, was der Unterschied zwischen Arbeitnehmer und Arbeiter ist. Und was sie nun weitermachen. Aber der Moderator ließ es durchgehen:

Ok, das ist einer.

Energiekosten.

Darauf kann man wahrlich stolz sein, wenn man die Atomkraft wieder haben will. Es erfolgt noch Blabla von ihr. Und die Abmoderation.

Paypal - Diese lästige Bezahlsystem

Ich gebe zu: ich mag paypal nicht. Paypal ist ein geschlossenes System, in dem nur Leute teilhaben können, die sich da anmelden und ein Konto verfügen. Gruppenzwang mit Tendenz zum natürlichen Monopol. Ganz im Gegenteil zu meiner Bank: ich kann Geld dank IBAN überall hin überweisen – auch wenn du bei einer anderen Bank bist. Für die Bezahlabwicklung in Online-Shops gibt es Optionen, dass man mit IBAN bzw. Debitkartennummer zahlt. Aber zwischen Privatpersonen wurde diese Lösung noch nicht geschaffen.

Der größte Fehler und Lästigkeit dieser Plattform ist aber: Es findet keine Prüfung statt, ob ein Konto wirklich existert.

Wenn du an eine IBAN überweist, gibt es zunächst die beiden Prüfziffern No. 3 und 4. Ein Zahlendreher würde zu ca. 99% der Fälle dazu führen, dass ich gar nicht überweisen kann. Und ist das Konto nicht existent, geht das Geld direkt zurück. Anders gesagt: Es kann kein Geld im luftleeren Raum existieren. Zudem wird auf EU-Ebene gerade der Abgleich mit dem Namen erörtert.

Bei Paypal ist das alles anders. Es mag eine sympatische Idee sein, die E-Mail-Adresse (oder zumindest etwas, was syntaktisch wie eine E-Mail-Adresse aussieht) als Kontonamen zu verwenden. Es verführt aber auch dazu, dass Leute dann denken, man kann einfach Geld an diese E-Mail-Adresse schicken. Und so tat es eine Nachbarin.

Ich bekam also eine E-Mail, dass mir jemand Geld per paypal geschickt hat. Und ich wunderte mich. Dabei habe ich doch gar kein Konto und denke mir: ohne Konto müsste das Geld ja zurückgehen. Aber das tat es nicht. Ich bekam jeweils im Monatstakt Erinnerungsmails. Und als Überweisender gehst du implizit davon aus, dass alles seinen Gang gegangen ist – bei dir ist das Geld ja abgebucht.

Mit anderen Worten: ich habe also eine Art inaktives Scheinkonto, was als Kontonamen eine von mir benutzte E-Mail-Adresse ist. Ich habe Zweifel, dass es eine Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungsform meiner Daten gibt – Aber gut.

Nun kann man sich ärgern. Nun kann man dieser aus meiner Sicht unseriösen Plattform schöne E-Mails schicken. Ich entschied mich für den einfacheren Weg: Ich eröffne ein Paypal-Konto, mit dem einzigen Zweck, dieses Geld in eine für mich verwertbare Form zu überführen, um anschließend das Konto wieder zu löschen/schließen.

Nachdem ich es also angelegt habe, konnte ich tatsächlich über das Geld verfügen. Aber nur innerhalb des Paypal-Netzwerkes. Ein solches Konto lässt sich nur wieder schließen, wenn es leer ist. Im Rahmen der Schließung ist eine Banküberweisung möglich, aber nur auf ein zuvor authorisiertes Bankkonto. Und für diese Authorisierung gibt es zwei Optionen:

  • Sie überweisen dir einen Testcent mit Überweisungsbetreff, den du dann im Portal wieder angibst
  • Du musst ihnen Zugriff auf dein Konto gewähren, damit sie im Konto herumschnüffeln können.

Option 2 wirkt völlig absurd – und ich hege auch hier Zweifel, dass ich mich vertragskonform gegenüber meiner Bank verhalte, wenn ich Dritten Zugang zu meinem Konto einräume.

Also musste ich warten. Und weil ich ungeduldig war und diesen Fall abschließen wollte, habe ich das Geld auf das Paypal-Konto einer anderen Person transferieren lassen (und regelte den Rest außerhalb). Und konnte es damit schließen.

Der Testcent, also der Lohn für meine Mühe, kam bei mir trotzdem an. Vielen Dank an Paypal. Und ich frage mich nun, ob ich mir erneut ein Paypal-Konto einrichte. Allerdings nur mit der Absicht, mir mein Konto mittels Testcent verifizieren zu lassen. Aber dann nicht nur einmal. Es könnte dann das bestverifizierteste Konto im Universum werden.

Übrigens: Man kann Überweisungen bei Paypal auch stornieren. Für den Geldtransfer auf ein nichtexistentes Konto gibt es eine Benachrichtungsmail, für die Stornierung dagegen nicht.

Umwandlung Bürogebäude in Wohngebäude

Eine spannende Debatte, die ich diese Woche hatte: der Bedarf an Bürogebäuden nimmt ab, umgekehrt nimmt der Bedarf an Wohnfläche zu. Allein durch HomeOffice. Und ehe man neue Wohnhäuser baut und damit weitere Flächen versiegelt, wäre es da nicht viel klüger, man würde diese bestehenden Gebäude umwandeln. Allerdings hindert häufig der gültige Bebauungsplan eine schnelle Umwandlung – und eine baurechtliche Umwidmung kostet viel zu viel Zeit.

Zunächst denkt man da: Naja, ziehe ein paar Trockenbauwände ein, zieh ein paar neue Stromkreisläufe. Und verlege vielleicht noch ein paar Wasserstränge. Aber das alleine ist es ja nicht. Je länger ich darüber nachdenke, umso mehr verstehe ich, warum das zwar einfach und sympathisch gedacht ist, aber durchaus schwierig ist. Und noch nach der passenden Lösung suche.

Sinn und Zweck der Bebauungspläne

Zunächst muss man sich mit dem Zweck des jeweiligen Bebauungsplanes auseinandersetzen. In der Regel wird ein Bebauungsplan da festgesetzt, wo es eben notwendig ist, bestimmte baurechtliche Sachverhalte zu regeln. Ein Regelungsgrund kann Lärm sein. Lärm spielt vor allem zu Wohngebäuden hin eine Rolle. Schließt man die Wohnnutzung in einem Gebiet aus, können die Gewerbe da eher mal Krach machen. Wird nun aus so einem Bürogebäude ein Wohngebäude, könnte das kritisch für das umliegende Gewerbe werden. Und das gilt es halt zu prüfen.

Ohne B-Plan kann grundsätzlich so gebaut werden wie in der Nachbarschaft (vgl. §34 BauGB). Und ist die schon gemischt geprägt durch Gewerbe und Wohnen, dürfte eine Umwidmung nicht das große Thema sein.

Aber solche Gebiete gibt es praktisch nicht in Hamburg. Denn in Hamburg gab es nach dem zweiten Weltkrieg den krassen Fetisch, dass man für die gesamte Stadt Bebauungspläne erlassen muss. Es gibt so viele unnötige Pläne, die einfach nur ganz banales regeln. Zumal die Bauordnung damals ohnehin nur vier Geschosse erlaubte. Und jeder dieser Pläne lähmt auch die Verwaltung, weil sie gar nicht so viele Pläne ändern kann wie sie zeitlich möchte.

Und nun kann man sich natürlich schon vorstellen, dass ein Investor da auch nur bedingt Interesse hat, so ein Verfahren anzustoßen.

Zweckentfremdungsverbot

Der nächste Gedanke ist: Aufbauen von Druck auf die Eigentümer. Ein Zwangsmittel. Das ist eine Gewerbeimmobilie, die gerade nicht für Gewerbezwecke genutzt wird, weil sie leer steht. Eine Analogie wäre das Zweckentfremdungsverbotsgesetz für Wohnraum. Nur ein essentielles Merkmal ist da: es gibt einen Mangel an Wohnraum, deshalb will man ihn schützen. Aber es gibt keinen Mangel an Gewerbeimmobilien. Würde man diese Analogie in Gesetzesform kippen, würden Eigentümer Reihenweise ihre Vermietungsbemühungen nachweisen – und damit wäre das Instrument sinnfrei.

Verlust Bestandsschutz

Bei meiner Recherche fand ich eine Präsentation der Stadt Hamburg, die die weiteren baurechtlichen Herausforderungen darstellt. Der größte und wichtigste Fakt ist der Verlust des Bestandsschutzes. Nimm irgendeinen 70er-Jahre-Bürobau, der die damaligen Anforderungen erfüllte. Er müsste nun die aktuellen Anforderungen erfüllen. Und das zieht sich dann durch ziemlich viele Kapitel:

  • Schallschutz
  • Brandschutz
  • Statik
  • Abstandsflächen (im Gewerbegebiet kleiner als in Wohngebieten)
  • unzählige einzelne Bauvorschriften, bspw. Treppenstufen, Geländer, Fahrstuhlbedarf

Für einzelne Sachen gibt es Befreiungsoptionen. Nicht für alle. Aber hier ist durchaus Musik, was man in solchen Fällen dann alles tolerieren sollte…

Neuer § 246e BauGB

Ende letzten Jahres ging durch den Bundestag eine Reform des Baugesetzbuches, die u.a. einen neuen Paragrafen 246e BauGB vorsieht (der aber noch nicht verabschiedet wurde). Der Entwurf sieht diese Regelung vor:

§ 246e Befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt

In einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt, das nach § 201a bestimmt ist, kann bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027 mit Zustimmung der Gemeinde von den Vorschriften dieses Gesetzbuchs oder den aufgrund dieses Gesetzbuchs erlassenen Vorschriften in erforderlichem Umfang abgewichen werden, wenn die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist und einem der nachfolgend genannten Vorhaben dient:
1. der Errichtung eines Wohnzwecken dienenden Gebäudes mit mindestens sechs Wohnungen,
2. der Erweiterung, Änderung oder Erneuerung eines zulässigerweise errichteten, Wohnzwecken dienenden Gebäudes, wenn hierdurch neue Wohnungen geschaffen oder vorhandener Wohnraum wieder nutzbar wird, oder
3. der Nutzungsänderung einer zulässigerweise errichteten baulichen Anlage für Wohnzwecke, einschließlich einer erforderlichen Änderung oder Erneuerung.

Unsere alte Ampel hatte sich also genau mit der Problematik auseinander gesetzt. Das ganze wirkt auf mich enorm weitgehend: man kann das gesamte Baugesetzbuch und alle Bauleitpläne ignorieren. Ich weiß noch nicht, ob man sich über diese Möglichkeit freuen sollte. Man muss nur den erforderlichen Umfang abklären. Und es braucht noch die jeweilige Zustimmung der Gemeinde. Und da es eine so krasse Maßnahme ist, hat man es zunächst zeitlich befristet.

Man muss noch nicht einmal das Umfeld würdigen oder diese Wechselwirkungen betrachten. Es findet keine Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange statt, ebenso nicht die Öffentlichkeitsbeteiliung. Man darf demnach im Industriegebiet in den Verwaltungsbau Wohnungen anlegen. Was hier nicht passiert, ist die Umwidmung. Es bleibt ein Industriegebiet.

Nun bin ich kein Jurist. Aber mir stellt sich die Frage, ob die Leute im neuen Wohnraum im Industriegebiet die benachbarte Industrie leise klagen kann. Vermutlich nicht, denn die Wohnung steht ja nach wie vor im Industriegebiet. Aber eine Gewissheit habe ich hier nicht. Hier wären klare Regelungen im Gesetz wünschenswert. Nicht minder spannend ist die Welt dann nach 2027: die neuen Wohngebäude werden Bestandsschutz genießen, wurden ja legal umgenutzt. Aber soll dann in einigen Jahren etwas größere Sanierungen oder Umbauten stattfinden, dürfte das Bestandsrecht erlischen und die Anforderungen gegen den nach wie vor gültigen Bebauungsplan abgeglichen werden.

Der deutsche Umwelthilfe hat mit anderen Verbänden eine Stellungnahme herausgebracht, bei der sie diese Paragrafen als “Bau-Turbo” bezeichnen und ablehnen. Ich kann deren Argumente teilweise verstehen, nur denke ich, dass der Krux woanders liegt.

Natürlich ist korrekt, dass dieses Instrument kein geeignetes ist, dass günstiger Wohnraum entsteht. Aber das sehe ich hier auch nicht als Ziel: wir wollen Wohnungen, für die anderswo sonst neu versiegelt werden muss. Aber mal Hand aufs Herz: glaubt irgendjemand, dass so eine einstige Gewerbeimmobilie zur Luxusbaude wird? Auf diese Kerbe zahlt auch das Argumente der Spekulation. Ferner befürchtet man den Verlust von Grünflächen (Was ich gar nicht verstehen kann, die Gemeinde müsste zustimmen) und ein Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung (den ich ebenso nicht verstehen kann, ggf. bezieht sich die Kritik auf einen früheren Stand).

Weitere Referenzen

In Bergedorf wurde ein solches Gebäude umgebaut, der NDR berichtete. Hier betreut das rauhe Haus Menschen mit Beeinträchtigungen.

Es gibt sogar KfW-Förderungen für solche Umbauten.

In Koblenz hat man es getan: 4,6 Mio Euro Umbaukosten für 21 Wohnungen

Bremen zeigt fünf Beispiele

Fazit

Zusammenfassend stehe ich dem Gedanken noch ein wenig ratlos gegenüber. Und die einzige wohl wirklich effiziente Maßnahme: vorerst keine Bebauungspläne mit neuen Gewerbeanteilen beschließen.

Hamburgs neue Autokoalition

Ende April wurde der Koalitionsvertrag der neu gewählten rot-grünen Koalition in Hamburg der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Das Ergebnis der Verhandlungen zwischen SPD und Grünen ist für den Radverkehr ernüchternd. Die Radfahrenden sind offensichtlich vor allem diejenigen, die den Autofahrenden mehr Platz verschaffen sollen. Das machen die Koalitionäre zu Beginn des Kapitels für „Verkehr und Mobilitätswende“ mehr als deutlich:

Zugleich ist und bleibt das Auto ein relevanter Verkehrsträger in Hamburg. Bürger*innen, die den Umweltverbund (Bus, Bahn, Fahrrad) nutzen, machen Straßenraum frei und verbessern damit die Bedingungen für diejenigen, die weiterhin Auto fahren wollen oder müssen.

Und das wird nun verkauft als „kluger Mobilitätsmix“. So ist es auch nicht verwunderlich, dass von den zehn Seiten für Verkehr dem Radverkehr insgesamt gerade mal eine 2/3-Seite gewidmet wurde. Wobei: ein großer Absatz davon befasst sich mit dem Thema „Abstellregelungen für E-Scooter“. Also bleibt eine halbe Seite übrig, auf der sich die Koalitionäre zunächst ausgiebig auf die Schulter klopfen, dass wir nun besser in der „Fahrradstadt“ unterwegs sein können. Das mag vereinzelt auch der Fall sein, aber die Mehrheit der Radwege ist immer noch genauso “ziemlich verformt”, wie es schon Olaf Scholz zur Sternfahrt 2017 attestiert hatte.

Es sollen bezirkliche Konzepte erarbeitet werden (Papier ist geduldig), die Radschnellwege sind weiterhin degradiert zu „Radrouten Plus“, und hier und da wird es einen Grünpfeil für Radfahrende und eine in Gegenrichtung freigegebene Einbahnstraße geben – das alles tut ja dem Auto nicht weh. Dafür jedoch „gilt ein grundsätzliches Moratorium für den Abbau von Parkplätzen im öffentlichen Raum“.

Dafür soll lieber die Gehwegfreigabe für Radverkehr geprüft werden. Gleichzeitig betont man im anschließenden Kapitel noch einmal, wie wichtig doch der Fußverkehr ist und lobt vor allem – kein Scherz – die positiven Effekte für den Fußverkehr durch den Bau der A26!

Was die Autofahrenden am wenigsten schmerzt, das wird im Koalitionsvertrag am klarsten formuliert: 40.000 Stellplätze, beispielsweise durch P+R-Anlagen und in den Quartieren. Auch die Radboxen finden Erwähnung.

Alles in allem: Der Koalitionsvertrag ist ein Rückschritt für den Radverkehr. Es fehlt eindeutig der Mut, diese Stadt wirklich zur Fahrradstadt zu machen. Innovative Ideen oder Zukunftsvisionen? Fehlanzeige!

(Dieser Artikel erscheint auch in der Radcity 02/2025 des ADFC Hamburg)

Fahrradpotential - Absolute Mehrheit für den Radverkehr?

Unter dem Titel “Absolute Mehrheit fürs Rad – das muss gehen!” veranstaltete der Hamburger ADFC eine Podiumsdiskussion am 22.01.2025 im Vorfeld der Bürgerschaftswahl. Auf dem Podium waren die Parteien eingeladen, die bereits auch in der Bürgerschaft sitzen. Wöllte man die Debatte nach vorne bringen, wäre mindestens eine weitere Partei hilfreich, die einerseits Mobilitätswende will, andererseits aber noch nicht vertreten ist. Die Piraten standen zu dem Zeitpunkt nicht mehr auf dem Wahlzettel, aber Volt wäre durchaus eine Option gewesen. Allein mit der Auswahl der Parteien kommuniziert auch ein ADFC – und das finde ich schade.

Im Artikel begründe ich, warum diese geforderte Mehrheit nicht das eigentlich erstrebenswerte sein sollte.

Reisekostengesetz

Wer von Zeit zu Zeit beruflich unterwegs ist, wird sich mit dem (Bundes-)Reisekostengesetzes auseinandersetzen müssen.

Zunächst ist es erst einmal gut, dass wir dieses Gesetz haben. Wenn mich der Arbeitgeber fortschickt, so sind die Spielregeln dahinter für alle Beteiligten klar. So zum Beispiel, dass ich eine beruflich veranlasste Fahrt auch mit privaten Reiseanteilen kombinieren werden darf – und die Fahrt dann so abzurechnen ist, als hätte es nur den beruflichen Anteil gegeben.

Allerdings bedarf das Gesetz dringend ein Update. An zwei Stellen:

Verpflegungsmehraufwendungen

Klar: wer unterwegs ist, muss sich um Nahrung kümmern – und kann sie nicht so wie zu Hause konsumieren. Dafür gibt es Verpflegungsmehraufwendungen:

  • 28€ bei Abwesenheit von 0 bis 24h
  • 14€ bei An- und Abreisetage
  • 14€ bei Abwesenheit größer 8h

Wer volle 24h abwesend ist, bekommt also den vollen Satz. Komme ich aber gegen 24h zu Hause an, erhalte ich nur den halben Satz. Obwohl ich den selben Mehraufwand hatte. Es sollte den vollen Satz schon bei 16h geben.

Fahrtkosten

Wer Zug fährt, muss Belege vorlegen. Jeden einzelnen, also auch Reservierungen.

Wer Fahrrad fährt, keine Ironie, muss dies innerhalb eines Monats vier Mal tun und nachweisen und bekommt dafür pauschal 5 Euro pro Monat (siehe Allgemeine Verwaltungsvorschriften)

Benutzen Dienstreisende mindestens vier Mal innerhalb eines Monats ein Fahrrad, wird als Wegstreckenentschädigung für jeden maßgeblichen Monat ein Betrag in Höhe von fünf Euro gewährt. Die viermalige Nutzung eines Fahrrades innerhalb eines Monats bezieht sich auf zurückgelegte Einzelstrecken und nicht auf die Zahl der Dienstreisen. Das Vorhandensein der Voraussetzung ist monatlich nachträglich anzuzeigen. Werden im Einzelfall höhere Kosten (z. B. Mietfahrrad) nachgewiesen, werden diese erstattet.

Wer mit dem privaten Kraftfahrzeug fährt, nennt stattdessen die gefahrenen (Gesamt-)Kilometer – und bekommt (das erhebliche dienstliche Interesse vorausgesetzt) 30ct/km.

Für die Abrechnung ist es wesentlich einfacher, lediglich eine Kilometeranzahl zu benennen, als jeden einzelnen Beleg abzuheften. Hast du die berufliche Fahrt gar mit privaten Anteilen kombinierst, nennst du einfach die KM-Zahl, die du ohne private Anteile gefahren wärest. Mit der Bahn wird es sehr kompliziert, wenn dies auf dem selben Ticket passiert (z.B. als Weiterfahrt).

Wie könnte es einfacher laufen? Einfach 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer. Egal wie.

Nimmst du das Fahrrad, erstrampelst du dir die Cents (Bonus für die Umwelt). Nimmst du den Zug, musst du als Arbeitnehmer eben rechnen, ab wann sich eine (private) Bahncard rechnet. Fährst du mit dem Privat-PKW, so ändert sich ja nix. Und nimmst du Business-Class im Flugzeug, so ist der Komfort-Gewinn nicht mehr Sache des Arbeitgebers.

Wahl-o-Mat Hamburg 2025

Eine Woche nach der Bundestagswahl steht die Bürgerschaftswahl in Hamburg an. Oder besser gesagt: Nachdem der Wahltermin für Hamburg schon lange stand, musste man unbedingt eine Woche eher noch eine Bundestagswahl dazwischen schieben. Wunderbar.

Auch für diese Wahl gibt es einen Wahl-o-Mat. Allgemein eben Hamburger Fragen und eben auch nur die Parteien, die für Hamburg zugelassen sind. Daher ist die Auswahl und Vergleichbarkeit etwas übersichtlicher.

Das Ergebnis überrascht mich nicht: Volt steht vorne, die AfD hinten. Kurios ist nur, dass die NPD noch auf der AfD ist.

Ich picke wieder nur einzelne Thesen heraus: