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Recht

Abmahnung wegen Link

Es gibt viele Leute, die sind befähigt, das Internet sinnvoll zu nutzen — und es gibt Anwälte wie die in der Münchener Kanzlei Waldorf.

Wegen eines alten Links im Forum der Seite, auf der irgendwo ein Programm zum Umgehen des Kopierschutzes angeboten wurde, folgte eine Abmahnung für den Betreiber von Kefk Network Home. (vgl. Golem, Perun)

Überhöhte Telefonrechnung

Eine Rentnerin soll innerhalb von 44 Tagen 47024 Mal bei 9Live angerufen haben, Gesamtrechnung: 23000 Euro. Ein Anwalt begleitete sie vor Gericht und versuchte die Frage zu stellen, ob es überhaupt statthaft sei, daß die Telekom an derartigen Glücksspielen mit verdienen darf.

Hätte man allerdings einmal etwas Grips ins Spiel gebracht, würde der Anwalt zum Taschenrechner greifen: 47000 / 44 / 16 = 66.8. Der Abrechnungszeitraum bezieht sich auf 44 Tage, wenn man bedenkt, daß man etwa 8 Stunden schläft, müßte man in jeder wachen Stunde durchschnittlich 66 Anrufe tätigen. (vgl. TelTarif)

Das Urteil der Woche

Am Anfang dachte ich: da wird wohl keine »persönliche geistige Schöpfung« (vgl. §2 (2) UrhG) vorliegen, sondern nur so ein Standardlayout eines CMS. Dann sah ich die Seite IP and more und dachte mir: da steckt schon ein individuelles Layout dahinter, und dann las ich das Urteil:

Daran fehlt es, weil das Computerbild eben unmittelbar durch das zugrundeliegende Programm hervorgebracht wird, ohne eigenes selbständiges Zutun dessen, der den Computer bedient.

Läßt man sich diesen Satz einmal auf der Zunge zergehen, dürfte man sich in einem Phantasiefilm im Jahre 2065 befinden — oder aber man hat wieder nur ein Urteil eines Richters gelesen, dessen technische Kompetenz zu wünschen übrig läßt. (vgl. yubb.de, Thiemo und Gerrit)

bytheway: kennt jemand die URL der Layoutdiebe?