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Homepage von René Pönitz

Songtextseiten abgemahnt ...

Da haben aber wieder die Anwälte eine Nische gefunden, in der sie sich wieder austoben können: Seiten, die Sammlungen an Liedtexten bereithalten.

Ich finde diese Seiten bisher meistens nützlich. Wenn mir ein Textfragment im Ohr ist, werfe ich eine Suchmaschine an — und bin dann darüber sehr schnell fündig geworden.

Rein rechtlich gesehen: klar, ein Liedtext ist Bestandteil eines Werkes — der Urheberschutz greift. Doch mal im Ernst: welchen Schaden hat die Verbreitung eines Liedtextes für die Musikindustrie? Kaufen nun Tausend Leute plötzlich keine CDs, weil sie auf den eventuell im Booklet angegebenen Text verzichten können, da er im Internet verfügbar ist? Oder fürchten sie, daß sich weniger Leute ihre aufwendig übergestalteten Internetauftritte ansehen?

Manchmal liest man doch auch einen Text — und fragt sich: »Wie wird das klingen?«. Dann hört man es, dann hat man die Absicht, es zu kaufen. Aber man tut es am Ende doch nicht, weil wieder einmal die CD mit DRM verseucht ist.

Das Portal Suche Song wurde nun von Anwälten abgemahnt. Klar: vorherige Kommunikation zur Schadensreduzierung funktioniert bei den Musikverlagen nicht. Es könnte ja jemand reagieren können, um Streitereien aus dem Weg zu gehen. In dem Zusammenhang wurde die »Interessenschgemeinschaft Songtexte« gegründet.

Um folgende Titel ging es:

  • Kling Klang (Keimzeit)
  • Music Is The Key
  • The Tide Is High (Blondie)
  • Man Of My Dreams (Sarah Connor)

Update: ich habe mich zu der Problematik etwas weiter informiert. Damit in einer Zeitung zum Beispiel ein Liedtext veröffentlicht werden darf, fließt auch eine Menge Geld. Damit ist irgendwo klar, daß das eigentliche Hauptprodukt nur noch die Beigabe ist.

Des weiteren hat mich interessiert, wie die Bands dazu denken, um deren Werke es Ende ja geht. So griff ich mir erst einmal eine raus. Dieser schien es eher gleichgültig zu sein. So ist das Urheberrecht — das muß so sein. Auf den Hinweis, daß sich Fans doch gerne die Liedtexte austauschen, wurde am Ende auch nur auf den Verleger verwiesen, der Inhaber der Rechte ist.