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Homepage von René Pönitz

Reisekostengesetz

Wer von Zeit zu Zeit beruflich unterwegs ist, wird sich mit dem (Bundes-)Reisekostengesetzes auseinandersetzen müssen.

Zunächst ist es erst einmal gut, dass wir dieses Gesetz haben. Wenn mich der Arbeitgeber fortschickt, so sind die Spielregeln dahinter für alle Beteiligten klar. So zum Beispiel, dass ich eine beruflich veranlasste Fahrt auch mit privaten Reiseanteilen kombinieren werden darf – und die Fahrt dann so abzurechnen ist, als hätte es nur den beruflichen Anteil gegeben.

Allerdings bedarf das Gesetz dringend ein Update. An zwei Stellen:

Verpflegungsmehraufwendungen

Klar: wer unterwegs ist, muss sich um Nahrung kümmern – und kann sie nicht so wie zu Hause konsumieren. Dafür gibt es Verpflegungsmehraufwendungen:

  • 28€ bei Abwesenheit von 0 bis 24h
  • 14€ bei An- und Abreisetage
  • 14€ bei Abwesenheit größer 8h

Wer volle 24h abwesend ist, bekommt also den vollen Satz. Komme ich aber gegen 24h zu Hause an, erhalte ich nur den halben Satz. Obwohl ich den selben Mehraufwand hatte. Es sollte den vollen Satz schon bei 16h geben.

Fahrtkosten

Wer Zug fährt, muss Belege vorlegen. Jeden einzelnen, also auch Reservierungen.

Wer Fahrrad fährt, keine Ironie, muss dies innerhalb eines Monats vier Mal tun und nachweisen und bekommt dafür pauschal 5 Euro pro Monat (siehe Allgemeine Verwaltungsvorschriften)

Benutzen Dienstreisende mindestens vier Mal innerhalb eines Monats ein Fahrrad, wird als Wegstreckenentschädigung für jeden maßgeblichen Monat ein Betrag in Höhe von fünf Euro gewährt. Die viermalige Nutzung eines Fahrrades innerhalb eines Monats bezieht sich auf zurückgelegte Einzelstrecken und nicht auf die Zahl der Dienstreisen. Das Vorhandensein der Voraussetzung ist monatlich nachträglich anzuzeigen. Werden im Einzelfall höhere Kosten (z. B. Mietfahrrad) nachgewiesen, werden diese erstattet.

Wer mit dem privaten Kraftfahrzeug fährt, nennt stattdessen die gefahrenen (Gesamt-)Kilometer – und bekommt (das erhebliche dienstliche Interesse vorausgesetzt) 30ct/km.

Für die Abrechnung ist es wesentlich einfacher, lediglich eine Kilometeranzahl zu benennen, als jeden einzelnen Beleg abzuheften. Hast du die berufliche Fahrt gar mit privaten Anteilen kombinierst, nennst du einfach die KM-Zahl, die du ohne private Anteile gefahren wärest. Mit der Bahn wird es sehr kompliziert, wenn dies auf dem selben Ticket passiert (z.B. als Weiterfahrt).

Wie könnte es einfacher laufen? Einfach 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer. Egal wie.

Nimmst du das Fahrrad, erstrampelst du dir die Cents (Bonus für die Umwelt). Nimmst du den Zug, musst du als Arbeitnehmer eben rechnen, ab wann sich eine (private) Bahncard rechnet. Fährst du mit dem Privat-PKW, so ändert sich ja nix. Und nimmst du Business-Class im Flugzeug, so ist der Komfort-Gewinn nicht mehr Sache des Arbeitgebers.