»Happy Birthday« ist durch TimeWarner Copyright-geschützt — zumindest der Text. Wer es in der Öffentlichkeit singt, soll also für das Liedgut Lizenzgebühren abdrücken.
Ob das durch das Urheberrecht auch abgedeckt ist? Schließlich erfordert es einen gewisssen »Werkscharakter«. Und ob der durch eine Kombination aus sechs Wörtern schon erreicht ist? (vgl. der freundliche Schutzgeist)
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Zitat
»Nicht Merkel hat die Flüchtlingsströme ausgelöst. Der Auslöser war, dass den Millionen von Flüchtlingen in der Türkei, Jordanien und dem Libanon von den reichen Industrienationen die Hilfsgelder für die Nahrungsversorgung aus purem Geiz halbiert, gegen alle Warnungen der Fachleute. Dann haben sich Hunderttausende in Bewegung gesetzt.«
Georg Schramm, Kabarettist