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Kommentar von René

@Alex: Aus steuerrechtlicher Sicht ist es grundsätzlich kein Problem, wenn keine Gewinnerzielungsabsicht da ist. Aber wie du schon schreibst: Daten wecken Begehrlichkeiten. Und möglich wäre es, dass du mittels Eingaben / Ausgaben nachweisen darfst, dass du keine Gewinne eben einfährst…