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Stofftier vs. Pistolen

Patrick Breyer verleiht im Schleswig-Holsteiner Landtag den Vogelstraußpreis an die SPD – für das Verschleppen von Anträgen im Ausschuss.

Die Reaktion des Landtagspräsidenten sind köstlich. Mit Verweis auf die Geschäftsordnung. Und dem trockenen Statement:

Bitte nehmen Sie das Stofftier auf ihren Platz

Das mag für einige vielleicht lächerlich sein. Es ist auch eine kleine Übertretung der Spielregeln. Aber: mit dieser Maßnahme schafften sie eine Botschaft in die Presse. Der NDR schrieb:

Laut Breyer blockiert die Koalition seit über einem Jahr Abstimmungen – zum Beispiel zur Einführung von Karenzzeiten für Minister, zu Zweckentfremdung und Leerstehenlassen von Wohnungen oder gegen die fortschreitende Privatisierung von Schleswig-Holsteins Küsten.

Nun zu einem leider negativen Beispiel aus dem Havelland. Dort ist ein piratischer Bewerber für den Landrat nicht mehr tragbar!

Als der Landeswahlausschuss die unzureichende Anzahl an Unterschriften eines anderen Bewerbers attestierte, äußerte er eine sehr unschöne Bedrohung:

Unsere Freiheit – unsere Grundrechte – sind nicht verhandelbar. Ich werde dafür kämpfen, notfalls mit Gewalt. Wenn es hart auf hart kommt und Sie sich auf die andere Seite stellen wollen, werde ich auch nicht zögern, jeden einzelnen von Ihnen zu töten.

So eine Aussage ist ein NoGo! Der Pirat verweist hier auf Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes (Recht auf Widerstand), aber er hat es leider (ähnlich wie Stoch und Petry beim Schießbefehl) nicht verstanden!

(Kurze Erklärung: nach Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz hat sich der Wahlausschuss als vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht zu wenden. So lange dieser genau das tut, gibt es überhaupt keinen Hebel für Artikel 20 Abs. 4. Leider sind die Gesetze in Brandenburg nun mal so, wie sie sind. Die PARTEI nennt es auch zu Recht Wahlbeteiligungsverhinderungsgesetz. Zudem erfordert dieser Absatz zunächst „andere Abhilfe”, zudem wäre auch bei der Auslegung des Widerstandes mit Sicherheit zu diskutieren, ob Tötung überhaupt dabei sein kann)

Wie auch immer: so eine Überschreitung löst weder Schmunzeln aus, noch wurde damit irgendein Thema in die Presse getragen (mit Ausnahme des Wahlrechts) – bei mir löste es Schockstarre und Kopfschütteln aus. Es hagelte Strafanzeigen. Er wurde aus seinem bisherigen Verein rausgeschmissen. Der Landesvorstand distanzierte sich von der Gewaltandrohung. Und die Presse ist alles andere als gut und hilfreich.

Einige fordern bereits ein Parteiausschlussverfahren. Ich denke da immer positiv: zweite Chance! Doch die ist leider nun ebenso aufgebraucht. Nein, das ist keine Satire mehr! Es wäre das beste, der Kandidat zieht Konsequenzen, um zumindest andere Piraten nicht zu behindern!

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