Der Billig-Flug-Betreiber German Wings darf nicht mehr in seinen kleingedruckten Bedingungen vermerken, daß sie 50 Euro bei einer fehlgeschlagener Lastschrift verlangen. Ein Dankeschön für das Urteil geht an die Verbraucherschutzzentrale NRW.
Das Urteil hätte ich vor einigen Jahren gerne schon gehabt, als es in den Kontodaten einmal einen Dreher gab. Jedoch durfte ich mich damals sehr glücklich schätzen, daß man in der Fehleingabe keinen Vorsatz sah — und somit den Betrag als Kulanz auf 25 Euro reduzierte. Wenn man bedenkt: es war immer noch mehr als ein Viertel des Flugpreises.
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»Wir Menschen haben unsere Souveränität nicht nur im Straßenverkehr schon vor einiger Zeit auf- und in die Hand von Maschinen gegeben. Das statistisch größere Problem ist natürlich, dass ich als Programmierer weiß, auf welchem Niveau Software entwickelt wird, und daher sehr zurückhaltend bin, anderer Leute Software mein Leben anzuvertrauen, wenn ich es vermeiden kann.«
Felix von Leitner, Fefes Blog