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Erhaltungssatzungen in Hamburg-Nord

Die Grünen in Hamburg-Nord feiern sich dieser Tage für die zu beschließenden Erhaltungssatzungen für Barmbek-Süd, Barmbek-Nord und Jarrestadt. Auf ihrer Webseite steht da groß drauf:

Wohnen darf kein Luxus sein – Soziale Erhaltungsverordnungen schützen rund 85.000 Menschen in Hamburg-Nord vor Verdrängung

Das Abendblatt macht daraus den Teaser: Stoppzeichen für Baulöwen: Weshalb 85.000 Hamburger aufatmen können

Über dieses Konstrukt habe ich schon vergleichsweise viel gebloggt, u.a. zu Hamburg-Eilbek und Berlin Alt-Treptow. Und auch wenn immer wieder einzelne Akteure das wiederholen: Bullshit bleibt Bullshit, auch wenn man ihn ständig wiederholt.

Man muss sich dabei immer wieder vor Augen halten: es ist nur ein baurechtliches Instrument, was bestimmte Maßnahmen unterbinden kann, bspw. Abriss, sogenannte “Luxussanierung” (also eine Sanierung, die über den aktuellen Standard hinausgeht) oder auch die Teilung von Gebäuden (was in der Regel eine Voraussetzung für Veräußerung ist). Sie verhindert nicht, dass ein Vermieter trotzdem ein Mieterhöhugnsscheiben verschickt, trotzdem das eine oder andere saniert und umlegen – und sie verhindert erst recht nicht, dass Menschen verdrängt werden. Am Beispiel der Jarrestadt kommt noch hinzu, dass es da kaum ein nicht denkmalgeschütztes Gebäude gibt – und viele Maßnahmen allein schon denkmalschutzrechtlich nicht gehen.

Nun zu suggerieren, man hat die Lösung gegen Verdrängung, zeugt entweder von vollkommener Naivität durch Unkenntnis der Rechtslage – oder viel schlimmer: sie verarschen bewusst die Leute. Da wir über Hamburger Grüne reden, ist letzteres auch gar nicht so unwahrscheinlich.

Die Grünen werfen einen Blick in die Vergangenheit:

Die aktuell beschlossenen Sozialen Erhaltungsverordnungen für die Stadtteile Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und die Jarrestadt wurden am 10. Oktober 2023 durch neue Aufstellungsbeschlüsse initiiert. Anlass dafür war ein Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. Februar 2023, das die ursprünglichen Verordnungen vom 23. November 2020 wegen Formfehlern für unwirksam erklärte.

Und in der Tat gab es diese Verordnungen schon einmal. Genaugenommen könnten sich die Grünen sogar feiern, dass sie 2007 den Anstoß gaben. Wobei ich mich schon frage, wieso man 13 Jahre braucht, eine solche Satzung zu erlassen – und dann auch noch mit Formfehler. Und das ist auch der Hauptkritikpunkt: Immobilieneigentümer sind ja auch nicht blöd – und warten, bis die Verordnung durch ist.

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