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Kommentar von Frater Eratus

hier der Wortlaut eines Anwaltes dazu

» Darüber hinaus wird der Nutzer nicht auf seine Rechte belehrt, die er hat, wenn er den Vertrag widerruft. Unter dem Punkt „Widerrufsfolgen“ wird der Nutzer nur über seine Pflichten aufgeklärt. Mit Urteil aus April 2007 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung nur dann ordnungsgemäß ist, wenn der Nutzer nicht nur auf seine Pflichten, sondern auch auf seine Rechte hingewiesen wird, die sich bei einem Widerruf für ihn ergeben.«

das ist bei den alten AGB von Lovebuy nicht der Fall , ich habe diese als PDF datei bei mir gespeichert und Sie sind auch online abrufbar , somit ist ganz klar — der Vertrag ist ungültig und somit besteht auch keine Zahlungsverpflichtung ....

Die wollen nur jetzt vor Weihnachten nochmal druck machen weil sie denken das so ein netter brief vom Anwalt kurz vor weihnachten nicht sehr nett ist , vorallem weil so ja so mancher nutzer von lovebuy verheiratet sein dürfte und es deshalb ärger geben könnte ;-)

Schönen abend noch

Frater Eratus