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Reform der Parteienfinanzierung

Aus einem Gesetzentwurf der CDU/CSU/SPD im Bundestag zur Änderung des Parteiengesetzes (Fokus: Parteienfinanzierung):

Der Zustand, dass viele sonstige Parteien die auch sie treffenden verfassungs- und parteienrechtlichen Transparenzpflichten nicht erfüllen, ist nicht hinnehmbar.

Ich wäre schon zufrieden, wenn der Transparenzanspruch der an der Regierung beteiligten Parteien eine Vorbildwirkung für alle anderen Parteien hätte. Beispielsweise das Lobbyregister oder bei den Nebeneinkünften der Abgeordneten. Aber es ist auch viel leichter, das Fehlverhalten anderer Parteien anzuprangern als selbst die Hosen herunterzulassen!

Nichts desto trotz geht bei diesem Gesetzesvorschlag nicht um Transparenz, sondern um eine neue Regelung, dass bei von Parteien betriebenen Wirtschaftsunternehmen nur noch die Gewinne (und nicht mehr die Einnahmen) berücksichtigt werden. Der neu einzufügende Wortlaut heißt dann:

Dabei sind Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit (§ 24 Absatz 4 Nummer 5) nur in Höhe des nach Abzug der Ausgaben (§ 24 Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe f) verbleibenden Betrages zu berücksichtigen.

Diese Regelung ist in der Hinsicht nötig, da die AFD einen Wirtschaftsbetrieb gegründet hat, mit dem sie Gold verkauft (siehe auch mein Beitrag vom letzten Jahr: Reformation der Parteienfinanzierung nötig). Nun ist unstreitig, dass der Verkauf von Gold nichts, aber auch gar nichts mit den Aufgaben einer Partei zu tun hat. Der Regelungsbedarf ist daher leider nötig!

Ob die AFD nun Leidtragende der neuen Regelung sein wird, ist unerheblich. Aber es betrifft auch alle anderen kleinen Parteien, nämlich all jene, die ebenso kleinere Wirtschaftsbetriebe betreiben, insbesondere zum Vertrieb von Merchandising-Artikeln oder Veranstaltungen). Entgegen des Goldverkaufes sind das Maßnahmen, die man noch unter den Punkt „Einflussnahme auf die öffentliche Meinung” verbuchen kann.

Damit diese Regelung aber nicht zu einseitig ist, werden auch die Tarife im Gesetz erhöht. Es gibt also künftig mehr Geld je Stimme bzw. je selbst erwirtschafteten Euro. Diese kommt aber vordergründig auch den großen Parteien zu gute.

Anmerkung, die 1: Manche Presse interpretiert zu viel in dem neuen Gesetz. Der Goldverkauf ist weiterhin möglich, aber es wird nur der Überschuss als Einnahme betrachtet, nicht mehr der Umsatz. Ebenso berichtet manche Presse, dass die AFD die Pleite fürchtet. Auch hier ist zu beachten, dass dieses Gesetz für 2016 keine Auswirkungen haben wird bzw. kann, sondern erst 2017.

Anmerkung, die 2: Der Tagesspiegel nimmt Bezug auf die Positionen der Opposition. Die Grünen und Linken wollen Spenden juristischer Personen unterbinden. Diese Idee finde ich nicht gut. Dann spenden die Vorstandsvorsitzenden in Persona und es ist nichts gewonnen. Dagegen finde ich die Forderung der Grünen zur Absenkung der Veröffentlichungsgrenzen gut. Dann sind wir wieder bei Transparenzpflichten.

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