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Kommentar von René

Es gibt von den Piraten ein Image-Video zum Volksentscheid. Hier äußerten viele Anwensenden Wünsche:

Bei Annahme des Gesetzes der Träger von Volksbegehrens werden allerdings manche Vorschläge sich nicht ganz realisieren lassen:

  • Kinderbauernhof / Ponyhof: Einzäunungen und Einfriedungen sind nach §8 Nummer 4 verboten – außer es gab sie bereits vor Eröffnung des Feldes. Eine Scheune oder ein Geräteschuppen darf nicht errichtet werden. Möglich wäre allenfalls fliegende Bauwerke, also Ponystall auf Rädern. Und dann gilt wieder: Ausgleich der Flächen. Eventueller Ackerbau könnte ggf. als Allmende-Gärten realisiert werden (dafür kein Ausgleich der Flächen).
  • Festivals / Konzerte: Sofern dies einer üblichen und typischen Freizeit- und Erholungsnutzung hinausgeht, bedarf es einer Genehmigung. Umsetzung mit fliegenden Bauwerken und Ausgleich der Flächen.
  • Outdoor Cooking: Sofern dies einer üblichen und typischen Freizeit- und Erholungsnutzung hinausgeht, bedarf es einer Genehmigung. Das Verlegen von Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser) wäre dann nur im Zusammenhang mit fliegenden Bauwerken möglich (§7 Absatz 2 Nummer 6 und 8). D.h. Ausgleich der Flächen.