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Kommentar von Landgraf

Hallo Herr Pönitz,
langsam machen Sie mich sprachlos.

  1. Weil ich darüber sehr erstaunt bin, wie die Vertreter von verschiedenen Parteien, wie Piraten, SPD oder auch CDU vehement sich für das BA einsetzen, statt einmal die Belange der Anlieger wirklich komplett anzuhören und versuchen diese zu verstehen. Sie können glatt im Bauamt anfangen. Schon bei der Übersicht zu den Auslegungen der B-Planung habe ich Sie aufmerksam gemacht, dass es nicht einen Bürgerhinweis gab, der berücksichtigt wurde. Und Sie machen hier wirklich an dieser Stelle weiter.
  2. Langsam sollte sich bei Ihnen auch Sachkenntnis zur Bebauung einstellen. Die Frage GRZ gibt es immer, auch wenn das Bauamt eine konkrete qm-Zahl vorgibt, gibt es die 50% Überbauungsmöglichkeit. Nur in Köpenick ist diese wieder schwammig ausgeführt. Im B-Plan XVI-21 steht konkret 60 qm + 15 qm befestigte Terrasse (nicht überdacht) oder eine offen Laube. Schon das ist ein Widerspruch. Wenn schon die Versieglung durch eine Terrasse erfolgt, warum kann diese nicht überdacht sein, da die offene Laube auch ein Dach hat.

Bei der Variante mit Terrasse wäre die Überbauungsmöglichkeit 37,5 qm und bei der Variante mit der offenen Laube 30 qm. Sie können das gut nachvollziehen bei dieser Quelle Diese Quelle können Sie gern dem Bauamt Köpenick empfehlen.

Außerdem gibt es total unterschiedliche Auffassung für Stellplätze und Terrassen die wasserdurchlässig sind. Bei den Stellplätzen hat sich das Bauamt wirklich bei der Beschreibung Mühe gegeben. Setzt man das genau anders um, wie die Vorgabe es verbietet, wird trotzdem reklamiert.
Auch dieses Thema gehört zum Thema GRZ!

Die Frage der Dauerbewohner bzw. Ihre Anmerkung kann ich nicht verstehen. Entweder läßt man Dauerbewohner zu, weil man das nicht kontrollieren kann oder Mitarbeiter des Bauamtes hinter vorgehaltener Hand den Tipp geben, melden Sie sich doch einfach woanders offiziell an. Wenn ich Dauerwohnrecht wirklich verhindern möchte, dann spreche ich als Amt mit der Meldestelle und bin informiert, ob und seit wann ein Anliegr in NV wohnt. Aber dieser Pkt. ist eben grundsätzlich fraglich, weil nicht kontrollierbar.Ihre 3. Anmerkung, was soll diese? Auch hier habe ich immer gesagt, dass Bauamt hätte seit 1993 doch klar die Grundstücke mit Bauanträgen und Teilungsanträgen pro Jahr bis 2004 nachweisen müssen, um diese Behauptung zu beweisen. hat es aber nicht, daher nur hergeholtes BLA, BLA, BLA seitens der Begründung.

Zur Reklame: Dort steht doch eindeutig:
Parzellen mit Dauerbewohnberechtigung qm 3,50;4.50; 7 RM Wochenendhausparzellen qm 3,25 u. 3,50 RM
Außerdem ist angemerkt Größe der Parzellen von 600 qm an!
Gelände der Reichshauptstadt Verwaltungsbezirk Köpenick
Meine Anmerkung bezog sich darauf, dass das Gebiet von Neu Venedig schon immer eine Mischnutzung hatte, die sich nicht nach der Lage gliederte, sondern nach dem Anschaffungspreis des Grundstückes oder wie dort geschrieben Parzelle!

Menschen machen Fehler, „Gott sei dank”, der Bürger auch. Der Unterschied ist der, dass eine Behörde diese „Fehler” rechtlich heilen kann und der Bürger wird bestraft. außerdem wir immer auf einen weiteren Spruch verwiesen „Es gibt kein Recht im Unrecht”!
Aber es gibt auch einen Gleichbehandlungsgrundsatz und dieser ist in Köpenick in Vergessenheit geraten. Ich bin der Meinung, dass ich Ihnen eine Reihe von Beispielen erzählt habe, wie unterschiedlich das Bauamt und das Rechtsamt in Köpenick vorgeht. Es wäre schön, wenn wirklich der Punkt kommt, wo die Abgeordneten, die vom Bürger gewählt werden sich für die Bewohner, Ihre Wähler einsetzen. Damit will ich Sie nicht auffordern, alles Blind zu glauben was ein Bürger sagt aber aktuell habe ich den Eindruck, dass man als Bürger sauber mit Fakten und Zahlen argumentieren kann, es spielt keine Rolle. Schade! Es ist einfach entmutigend. Am Sonntag findet übrigens der Polit. Frühschoppen der SPD im Ratskeller statt. Vielleicht treffen wir uns dort?
Ich will Sie nicht gegen uns aufbringen, möchte Sie aber für unser Anliegen gewinnen und überzeugen. Das ist schwer über diesen Weg zu machen, da muss man eigentlich an einem Tisch sitzen und die Papiere konkret durchgehen.