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Kommentar von René

Ich setze mich nicht für die Belange des Bezirksamtes ein, sondern für den Bezirk. Und genau deshalb kann ich eben die Regelungen nachvollziehen, die in diesem Bebauungsplan festgesetzt sind. Und ich behaupte einfach mal frech, dass ich mir die Belange der Anlieger (im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten – das waren ja gut an die 100 Dokumente) sehr umfassend beschäftigt habe – sonst wäre so ein Artikel wie dieser nicht möglich. Nur bin ich eben zu anderem Ergebnissen gekommen wie sie.

Zu den Grundfächenzahlen (GRZ) zitiere ich aus §16 BauNVO

(2) Im Bebauungsplan kann das Maß der baulichen Nutzung bestimmt werden durch Festsetzung
1. der Grundflächenzahl oder der Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen,

Diese beiden Optionen sind ODER-verknüpft. In dem Fall wurde die zweite Option festgesetzt. Folglich spielt die GRZ keine Rolle.

Zu den Dauerwohnern habe ich oben bereits alles geschrieben. Sicherlich kann man sich durch Meldevergehen aus dem Radar der Meldebehörden entziehen, aber das ändert einerseits nichts am rechtlichen Status und wie man im letzten Jahr gesehen hat, fallen auch Meldevergehen von Bundestagsabgeordneten irgendwann auf.

Zur Reklame: Ja, das lese ich auch. Es gibt Parzellen mit und ohne Dauerbewohnberechtigung. Was ich nicht drauslese, dass durch einen Aufpreis aus eine Wochenendhausparzellen eine Dauerwohnparzelle wird.