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Kommentar von René

Vielen Dank für die Kommentar!

Der geschilderte Fall ist ein anderer Fall und ich bitte von Spekulationen abzusehen. Ich nenne keine Namen. Auch ist aus gutem Grund der openjur-Link entsprechend anonymisiert.

Der Vergleich mit der StVO ist nicht ganz zutreffend. Auch wenn die StVO sich ändert: wenn zum Zeitpunkt der Tat dies eine Ordnungswidrigkeit ist, so bleibt es eine auch. So ist’s auch im Baurecht. Aber viel entscheidender ist die Frage des Rückbaus. Ändert sich das Baurecht, ist ein Rückbau dann nicht mehr nötig, weil ein Bauantrag dies lösen würde. Vergleichbar wäre es mit einem getunten Auto, was in Deutschland nicht zugelassen werden würde.