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Die Bundesregierung plant die »De-Mail« mit dem Ziel, eine rechtssichere elektronische Kommunikation zu schaffen. Eine Art Anforderungskatalog, den Anbieter erfüllen müssen, damit sie De-Mail anbieten können. Gehostet auf Subdomains einer Adresse, die dem Innenministerium gehört.

Dazu gibt es eine Informationsseite: Ihre Fragen — unsere Antworten

Es scheint irgendwie ein Projekt zu sein, was zum Scheitern verurteilt ist — nicht nur durch den krassen Gegensatz, auf der einen Seite Dinge wie Vorratsdatenspeicherung durchzupeitschen und anderswo die Sicherheit und Vertraulichkeit der E-Mail-Kommunikation anzupreisen. Auch eine Adresse nach dem Schema rene.poenitz.123@provider.de-mail.de dürfte sicherlich abschrecken.

Naja, die Bürger konnten sich über zu Wort melden — sowohl zu De-Mail als auch den Entwurf über das Bürgerportalgesetz. Das haben scheinbar auch einige getan — nur man sucht die Nadel im Heuhaufen, wenn man irgendwo auch nur etwas positives bei irgendjemand herauslesen will (mal von Was-wäre-wenn-Fragen abgesehen). Einen finde ich aus fachlichen Gesichtspunkten sehr treffend, es geht um §18(2):

Was heisst ständige Verfügbarkeit? 100%? Wohl kaum! Was für ein Verfügbarkeitslevel wird denn zugesichert? Wie werden die Verfügbarkeiten der Dienstleister bewertet und controlled. Wohl kaum auf Basis von IT-Grundschutz oder ISO. Hier existiert die Begrifflichkeit Service Level und entsprechende Messmethodik für Verfügbarkeit nicht. Hier ist kein Konzept ersichtlich. Konkret für die Bürgerportale heisst dass: Was mach ich, oder wer haftet, wenn bei meinem Provider die entsprechenden Dienste ausfallen und ich behördliche Fristen dadurch verpasse?

So am Rande: die Ministeriumsseite bietet auch RSS an, aber »nur für Firefox und Internet Explorer ab Version 7.0 verfügbar«.

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