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Kommentar von Werner

Auch innerhalb der Legislatur lässt sich eine Ungleichbehandlung der Parteien nicht rechtfertigen. Gerade bei Volksabstimmungen geht es doch darum, Entscheidungen der starken Parteien durch das Volk zu korrigieren.

Absicht des Gesetzgebers ist ganz klar die Stärkung der starken Parteien, beschlossen durch eben diese starken Parteien. Wenn man dieser Regelung unbedingt etwas positives abgewinnen will, dann kann man sagen, es dient der politischen Stabilität. Man kann aber auch sagen, es führt zur Verkrustungen der Verhältnisse. Die Altparteien haben sich den Zugriff auf die Futtertröge der Demokratie dauerhaft gesichert. (Der Begriff “Altpartei” wurde von den Grünen geprägt, als sie selber noch keine Altpartei war.)