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Das Moosbiotop vom Eulenkamp

Es gibt Orte, an denen die Zeit stehen bleibt. Und dann gibt es Orte wie den Eulenkamp 48, an denen die Zeit nicht nur stehen bleibt, sondern langsam Moos ansetzt, zum Biotop wird und neues Leben erwacht.

Seit Monaten steht hier ein Auto, das längst keines mehr ist. Ein lebloser Rest — ein verrottendes Wrack, das sich tief auf die Pflastersteine drückt, als wolle es sagen: Ich bin gekommen, um zu bleiben.

Die Windschutzscheibe ist blind vor Schmutz, der Motorraum vollgestopft mit Laub, die Karosserie von einem grünen Film überzogen, als wäre das Fahrzeug Teil eines Kunstprojekts zum Thema „Urbaner Verfall“. Doch es ist kein Kunstwerk. Es ist einfach nur verlassen.

Und die Nachbarschaft fragt sich: Wie kann es sein, dass dieser Schrotthaufen seit mehr als einem Jahr unberührt bleibt, obwohl jeder sieht, dass es nicht mehr fahrtüchtig ist?

Es hängt ein warnend orangener Zettel an der Scheibe der Fahrertür. Eine „Verfügung“, ausgestellt vom Bezirksamt Wandsbek – das hier allerdings gar nicht zuständig ist. Und als wäre das nicht schon grotesk genug, fehlt auf dieser Verfügung sogar die Frist, bis zu der das Auto zu beseitigen ist. Doch so eine Anordnung ohne Datum ist leider nichts wert.

Zuständig ist das Bezirksamt Nord – auch wenn die Bezirksgrenze zwischen Auto und der direkt dahinter liegenden Häuserzeile verläuft. Doch dort blieb man auch nach Anfrage untätig.

Und so wurde das Thema nun in den Regionalausschuss für den Süden von Nord von Volt mittels Antrag gebracht. Mit nüchterner Erkenntnis. Es wurde seitens des Regionalkoordinators dargestellt, dass das Auto da stehenbleiben darf. Auch wenn das vordere Nummernschild fehlt und der TÜV abgelaufen ist. Offiziell ist es gemeldet.

Und jemand bemängelte, dass man das ja anstelle eines Antrages ja auch den Hamburger Meldemichel befüllen können. Und tatsächlich hatten das die Anwohner auch zuvor getan. Die Anwohner, die in den Gebäuden auf der anderen Seite der Bezirksgrenze in Wandsbek wohnten. Weshalb das Bezirksamt Wandsbek auch den Weg in den Eulenkamp genommen hat. Genaugenommen haben die Anwohner einen Zuständigkeits-Bug im Meldemichel ausgelöst: wenn Haus und Straße einer konkreten Adresse nicht im selben Bezirk liegen.

Aber zurück zum Moosbiotop: das bleibt auf seinen Platz und blockiert. Die Leute freuen sich bestimmt weiterhin über diese Begrünung – und vielleicht blühen ja doch bald seltene Moose.

Die örtliche CDU war jedenfalls nur mäßig begeistert, dass ein solches Kuriosum publik gemacht wird und das in dem Zusammenhang vorgeschlagen wird, anstelle von Schrott lieber Stellplätze für 8 Fahrzeuge zu schaffen, die eben kein Auto sind. Und auch die SPD, die sich sonst an jeden einzelnen Parkplatz kettet, zeigte sich wenig beeindruckt, wenn so ein Parkplatz durch Schrott den Leuten für lange Zeit weggenommen wird. Parkplatz ist schließlich Parkplatz.

Aber was ist nun Phase? Die Stadt Hamburg selbst schreibt eindeutig

Wenn ein nicht mehr zugelassenes oder nicht mehr fahrtüchtiges Fahrzeug auf öffentlichem Grund abgestellt wurde, können Sie dies der zuständigen Behörde melden.

Es wurde geprüft, die Zulassung liegt noch vor. Es hat auch hinten noch ein Nummernschild. Aber was ist fahrtüchtig? Die Gesetzeslage scheint dagegen nicht eindeutig zu sein. Und offensichtlich haben das die Wandsbeker wohl anders ausgelegt wie die in Nord. In der Debatte wurde noch eingebracht, dass das Fahrzeug ja auch wieder fahrtüchtig gemacht werden kann. Im besten Fall durch Abscheuern des Mooses, im schlimmsten Fall mit Chemie. Auch das Verkehrsportal macht dazu nicht besonders viel Hoffnung.

Würde jetzt eine akute Gefahr von dem Fahrzeug ausgehen (bspw. wenn das Fahrzeug Öl verliert), wäre eine Handhabung sehr schnell möglich. Es könnte ein temporäres Halteverbot eingerichtet werden (z.B. wegen Umzug). Es könnte (und das ist kein Aufruf) ggf. auch Vandalismus hier helfen.

Politisch zeigt dieser Fall, dass es Nachbesserungsbedarf in unseren Gesetzen gibt, damit für solche Fälle klare Handhabungen gibt:

  • Wenn nicht eindeutig geklärt wird, was Fahrtüchtigkeit ist: mit dem orange Zettel sollte die Behörde es anzweifeln können und mit der Fristsetzung dem Eigentümer die Gelegenheit geben, Einspruch einzulegen – oder eben die Fahrtüchtigkeit zu beweisen.
  • Einführung regelmäßiger Halteverbotszeiten. In anderen Gebieten gibt es feste Zeiten in der Woche (z.B. Mittwochs 12-14 Uhr), in denen nicht geparkt werden darf. Dann wäre in diesem Zeitfenster ein Abschleppen möglich. Dann würden auch die Straßen sauberer aussehen, weil die Straßenreinigung nicht um alle Autos herum reinigt.

Anmerkung: Diese Fragestellung gibt es auch bei Schrott-Fahrrädern. Der Vorteil ist nur: da kann man die Fahrtüchtigkeit besser beurteilen.